Stand: 01.12.2025
Ort: Wien

§1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendbarkeit der AGB

Beim gegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag zwischen dem Auftragnehmer (Hochzeitsfotograf) und dem Auftraggeber, der die Lieferung von Fotos in einem definierten Zeitraum beinhaltet.
Ich schließe Verträge ausschließlich zu meinen AGB in der jeweils geltenden Fassung, außer es wurde eine separate einzelvertragliche Regelung getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Mittlers vor.

§2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt durch das Bezahlen der Anzahlung durch den Kunden und mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.

§3 Generelles zur Lieferung

Die Lichtbildwerke (im Folgenden „Bilder“) werden über einen Download-Link in der jeweils aktuell möglichen Auflösung geliefert.

§4 Urheberrechtliche Bestimmungen

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff. UrhG) stehen mir zu.
Der Auftraggeber erhält nach Bezahlung des vereinbarten Honorars, ein uneingeschränktes nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern.
Die entgeltliche Weitergabe der Bilder ist nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung gestattet; die unentgeltliche Weitergabe ist generell gestattet.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, bin ich berechtigt, die entstandenen Bilder auf meiner Homepage oder auf Social Media zu Eigenwerbungszwecken zu nutzen. Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen ihr oder eure Gäste erkennbar seid, erfolgt ausschließlich mit eurer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Sofern die Nutzung der im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder zu eigenen Werbezwecken untersagt wird, erhöht sich der vereinbarte Paketpreis aufgrund des entgangenen Werbewerts um 5 %.

§5 Eigentumsrechte und Archivierung

Das Eigentumsrecht am Originalmaterial (Negative, Rohdateien etc.) steht dem Urheber zu.
Das erteilte Nutzungsrecht bleibt davon unberührt.
Ich archiviere die Aufnahmen ohne Rechtspflicht. Im Fall von Verlust oder Beschädigung bestehen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers.

§6 Ansprüche Dritter

Für das Einholen erforderlicher Zustimmungen abgebildeter Gegenstände oder Personen ist der Auftraggeber verantwortlich und hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.

§7 Verlust und Beschädigung

Für Verlust oder Beschädigung der Aufnahmen hafte ich ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und auf die Materialkosten sowie eine kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern möglich) beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Aufenthaltsspesen, Drittkosten oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

§8 Leistung und Gewährleistung

Ich führe den Auftrag sorgfältig aus und kann ihn ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen.
Mangels schriftlicher Anweisungen bin ich hinsichtlich der Art der Durchführung frei (Bildauffassung, Auswahl der Motive, Technik). Abweichungen von früheren Lieferungen sind kein Mangel.
Der Auftraggeber ist für erforderliche Genehmigungen am Veranstaltungsort verantwortlich.
Für Mängel aufgrund ungenauer Anweisungen hafte ich nicht (§ 1168a ABGB). Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich vorzubringen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
Bei Mängeln besteht nur Anspruch auf Verbesserung; ist diese unmöglich oder wird abgelehnt, besteht Anspruch auf Preisminderung.


Bei Krankheit oder vergleichbaren Gründen kann ich den Auftrag durch Dritte erfüllen lassen oder falls dies nicht erwünscht ist, vom Vertrag zurücktreten.

Für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Diebstahl, Unfall) hafte ich nicht. Ich hafte nicht für Einschränkungen am Veranstaltungsort (z. B. Blitzverbot) oder Beeinträchtigungen durch Gäste.

Ich bearbeite meine Fotos nach eigenem Ermessen. Es besteht keine Garantie, dass alle Gäste fotografiert werden. Die Auswahl der gelieferten Bilder obliegt mir, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Auftraggeber informiert mich über wichtige Ereignisse während der Veranstaltung und benennt eine Kontaktperson für Gruppenfotos.

Bei einer Buchung von mindestens sechs Stunden oder mehr steht mir bzw. dem Fotografen-Team eine angemessene Pause sowie eine warme Mahlzeit zu, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Diese Regelung trägt dazu bei, dass die Fotografin während der langen Einsatzdauer konzentriert und leistungsfähig bleibt, um die Veranstaltung bestmöglich zu dokumentieren. Selbstverständlich werden Pausen jederzeit unterbrochen, sobald wichtige Momente oder Programmpunkte stattfinden, um kein bedeutendes Ereignis zu verpassen.

§9 Honorare, Zahlung & Lieferung

Mit Vertragsabschluss wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Diese Gebühr dient der verbindlichen Terminreservierung und wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet, da der Termin für andere Anfragen blockiert wurde.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:

Mehr als 7 Monate vor dem Veranstaltungstermin: es bleibt bei der einbehaltenen Reservierungsgebühr (30 %).

7 bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Gesamthonorars werden fällig.

4 bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des Gesamthonorars werden fällig.

Weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 90 % des Gesamthonorars werden fällig.

Der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Fotografin ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, schwere Krankheit, Naturkatastrophen) fallen keine Stornokosten an. In diesem Fall bemühen sich beide Parteien, einen Ersatztermin zu finden.

Die Rechnung für den Restbetrag wird mit der Übermittlung der Fotos gesendet und ist innerhalb von 7 Werktagen fällig.

§10 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
Das Produkthaftpflichtgesetz ist nicht anwendbar; eine Haftung für andere als Personenschäden ist ausgeschlossen, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch außergerichtliche Kosten.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.